„Einer für alle“ lautet das Motto im föderalen Digitalisierungsprogramm. Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder sie nachnutzen können und den Online-Prozess nicht nochmal selbst entwickeln müssen.
Bei der Mammutaufgabe der Digitalisierung der Verwaltung durch Bund, Länder und Kommunen spart das EfA-Prinzip Zeit, Kosten und Ressourcen. Dahinter steht der Gedanke, dass Länder und Kommunen nicht jede Verwaltungsleistung selbständig digitalisieren, sondern sich untereinander abstimmen. Die Länder und Kommunen teilen die Aufgaben untereinander auf und stellen die von ihnen entwickelten Lösungen gegenseitig zur Verfügung. Die Einhaltung des EfA-Prinzips ist dabei auch Voraussetzung für eine finanzielle Förderung des Bundes für die Digitalisierung der Verwaltung

Das EfA-Prinzip wird zum Beispiel bereits seit Jahren in der Steuerverwaltung angewendet: Obwohl die Steuerverwaltung größtenteils Angelegenheit der Länder ist, entwickeln und betreiben sie gemeinsam mit dem Bund die Elektronische Steuererklärung, vielen besser bekannt als Elster. Weitere Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung von EfA-Projekten sind Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz in der Corona-Pandemie und BAföG-Leistungen.
Senden Sie uns gerne eine Nachricht.